In diesem Land ist der Selbstständige in der Regel sehr verantwortungsbewusst, und gerade deshalb wird dem Thema Steuern viel Respekt entgegengebracht, was bei angehenden Unternehmern Angst oder Unsicherheit auslösen kann. Oft hört man: „Das ist eine zusätzliche Steuer, die meinen Gewinn stark reduziert.“
Doch in der Praxis sieht es häufig ganz anders aus.
Tatsächlich zahlen viele Selbstständige deutlich weniger als gedacht – oder sogar fast nichts. Der Grund dafür liegt in zwei entscheidenden Mechanismen, die oft übersehen werden:
- der Freibetrag von 24.500 €
- die Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4,0)
Wenn man diese beiden Punkte versteht, wird schnell klar, warum die Gewerbesteuer für viele eher eine reine Rechengröße ist als eine echte Belastung.
Im folgenden Artikel erkläre ich dir kurz die nahezu vollständige Steuerbefreiung für Selbstständige, die gerade mit ihrem Unternehmen starten, sowie alles, was du beachten musst, damit du dein Geschäft ohne Angst beginnen kannst, dass die Steuern deinen Gewinn auffressen.
Der Freibetrag: Die ersten 24.500 € sind steuerfrei
Beginnen wir mit dem wichtigsten Punkt: dem Freibetrag.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt:
Die ersten 24.500 € Gewinn sind komplett von der Gewerbesteuer befreit
Das bedeutet konkret:
- Wenn Ihr Gewinn unter 24.500 € liegt → 0 € Gewerbesteuer
- Erst darüber beginnt die eigentliche Besteuerung
Beispiel
- Gewinn: 20.000 €
Gewerbesteuer: 0 € - Gewinn: 30.000 €
Steuerpflichtig sind nur: 5.500 €
Das reduziert die tatsächliche Steuerlast bereits erheblich.
Wie wird die Gewerbesteuer überhaupt berechnet?
Auch wenn Sie später vieles zurückbekommen, lohnt es sich, die Logik zu verstehen.
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Gewinn minus Freibetrag
- Ergebnis × 3,5 % Steuermesszahl
- Ergebnis × Hebesatz Ihrer Stadt
Klingt kompliziert – ist aber schnell berechnet.
Der entscheidende Punkt: Die Anrechnung auf die Einkommensteuer
Jetzt kommt der Teil, den viele nicht kennen – und der alles verändert.
Die gezahlte Gewerbesteuer wird nämlich auf Ihre Einkommensteuer angerechnet.
Und zwar mit einem starken Hebel:
Faktor 4,0 gemäß § 35 EStG
Das bedeutet:
- Ein Großteil der gezahlten Gewerbesteuer wird wieder ausgeglichen
- In vielen Fällen sogar komplett

Das Thema Steuern ist ein Kopfzerbrechen, das mehr als einen entmutigen kann.
Ein Beispiel, damit es klarer wird
- Gewinn: 60.000 €
- Freibetrag: 24.500 €
- Verbleibend: 35.500 €
Schritt 1: Steuermessbetrag
35.500 € × 3,5 % = 1.242,50 €
Schritt 2: Gewerbesteuer (z. B. Hebesatz 400 %)
1.242,50 € × 400 % = 4.970 €
Das ist die Gewerbesteuer, die zunächst anfällt.
Schritt 3: Anrechnung auf die Einkommensteuer
Jetzt kommt der entscheidende Vorteil:
1.242,50 € × 4,0 = 4.970 €
Genau dieser Betrag wird auf Ihre Einkommensteuer angerechnet.
Genau hier liegt der Unterschied zur Theorie
Auf den ersten Blick zahlen Sie Gewerbesteuer.
In der Realität wird sie jedoch oft:
- vollständig ausgeglichen
- oder zumindest stark reduziert
Das gilt besonders in Städten mit einem Hebesatz bis etwa 400 %.
Für wen gilt sie?
Diese Ermäßigung richtet sich an:
- Einzelunternehmer
- Freiberufler mit gewerblichem Anteil
- Personengesellschaften wie GbR oder OHG
Wann muss ich sie zahlen?
Wie bereits naheliegend ist, gilt sie nicht für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH.
Auch nicht in Städten mit einem hohen Hebesatz von über 450 %.
Der Steuer-Hack: Die Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Viele Selbstständige übersehen, dass die Gewerbesteuer keine reine Zusatzsteuer ist. Der Staat weiß, dass Sie als Privatperson bereits Einkommensteuer zahlen. Um eine unfaire Doppelbesteuerung zu vermeiden, greift der § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Dieser Paragraph besagt: Die gezahlte Gewerbesteuer wird auf Ihre private Einkommensteuer angerechnet – und zwar mit dem Faktor 4,0 des Gewerbesteuermessbetrags.
Was bedeutet das in der Praxis? Liegt der Hebesatz Ihrer Gemeinde bei 400 % oder darunter, wird die komplette Gewerbesteuer, die Sie an die Stadt überweisen, von Ihrer Einkommensteuerschuld abgezogen. Sie zahlen die Gewerbesteuer zwar zuerst an die Kommune, sparen aber exakt denselben Betrag bei Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Ein perfektes Nullsummenspiel!
Selbst in Städten mit einem höheren Hebesatz (wie München mit 490 %) wird der größte Teil der Gewerbesteuer neutralisiert. Es bleibt lediglich eine minimale effektive Mehrbelastung.
Fazit: Keine Panik vor dem Finanzamt
Die Gewerbesteuer ist für Einzelunternehmen in erster Linie ein bürokratischer Zwischenschritt, aber selten der finanzielle Ruin, für den sie oft gehalten wird. Der wichtigste Schritt für Ihre Finanzplanung ist es, die exakte Verrechnung zwischen Ihrer Kommune und Ihrem persönlichen Steuersatz zu kennen.
Ich hoffe, dieser Artikel hat dir geholfen, deine Zweifel und Ängste ausgeräumt und dir gezeigt, dass du – wenn du die bereits genannten Voraussetzungen erfüllst – zu Beginn deines Geschäfts nur eine minimale Steuerlast hast, mit einigen Ausnahmen wie den bereits erwähnten.
Wir laden dich ein, den Rest unserer Website zu besuchen, wo du Informationen über Steuerzahlungen in verschiedenen Gemeinden sowie Tools zur Simulation von Steuerbelastungen in unterschiedlichen Gemeinden oder für Selbstständige findest.


